Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin kann es zu Problemen und Streitigkeiten mit dem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber/der Arbeitgeberin kommen. Wenn dann intern keine Lösung gefunden wird und Interessen trotzdem durchgesetzt werden sollen, muss in der Regel eine juristische Lösung her.
Zum Fachbereich des Arbeitsrechts gehören alle Rechtsfragen und Vorfälle, die in einem Arbeitsverhältnis aufkommen können. Das Arbeitsrecht ist unter anderem durch Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) definiert. Größtenteils geht es um Abfindungen, offenstehende Lohnforderungen oder Kündigungsschutzklagen.
Rechtsanwältin Beate Landgraf hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert und berät Mandanten in Themenbereichen wie Lohnforderungen, Abfindungen oder Kündigungsschutzklagen.